2.1. Nutzungsrechte an der SOFTWARE.
Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser VEREINBARUNG räumt Bau-Tasker dem NUTZER das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und zeitlich auf die LAUFZEIT der VEREINBARUNG beschränkte Recht ein, die in dieser VEREINBARUNG bezeichnete SOFTWARE im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung der SERVICES zu nutzen. Der NUTZER ist, außer im Umfang von Ziffer 1.7, nicht berechtigt, die SERVICES Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung, ein Verkauf oder anderweitiger Vertrieb der SOFTWARE ist dem NUTZER somit ausdrücklich nicht gestattet. Der NUTZER darf die SOFTWARE nur vervielfältigen, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Benutzung der SOFTWARE laut der jeweils zwischen den PARTEIEN anwendbaren LEISTUNGSBESCHREIBUNG erforderlich ist (z.B. Zwischenspeicherung der SOFTWARE im Arbeitsspeicher). Vorbehaltlich der Ziffer 2.5 darf der NUTZER die SOFTWARE darüber hinaus weder vervielfältigen, noch bearbeiten oder dekompilieren. Der NUTZER ist verpflichtet, die Einhaltung der Nutzungsbeschränkungen durch seine ENDNUTZER sicherzustellen.
2.2. Nutzungsrechte an den NUTZERDATEN.
Die vom NUTZER oder seinen ENDNUTZERN auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der NUTZER räumt Bau-Tasker hiermit das Recht ein, die NUTZERDATEN dem NUTZER und den für sein KONTO registrierten ENDNUTZERN bei deren Abfragen über das Internet zugänglich zu machen und insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln, sie zum Zwecke der Datensicherung zu vervielfältigen und sie auch sonst soweit zur Durchführung dieser VEREINBARUNG erforderlich zu nutzen. Der NUTZER sichert hiermit zu, dass er über alle zur vorstehenden Rechteeinräumung notwendigen Rechten an den NUTZERDATEN verfügt bzw. sich diese soweit erforderlich von Dritten (auch seinen ENDNUTZERN) hat einräumen lassen.
2.3. Feedback und Vorschläge.
Wenn der NUTZER oder ein ENDNUTZER Bau-Tasker Vorschläge, Empfehlungen oder Ideen (insgesamt „VORSCHLÄGE“) unterbreitet, wie die SERVICES verbessert werden könnten, dürfen Bau-Tasker und seine Lizenznehmer diese VORSCHLÄGE ohne jegliche Einschränkung und ohne die Pflicht zur Zahlung einer Vergütung an den NUTZER oder ENDNUTZER weltweit und zeitlich unbeschränkt nutzen (einschließlich aber nicht begrenzt auf die Umsetzung dieser VORSCHLÄGE innerhalb der SERVICES).
Der NUTZER gestattet Bau-Tasker die kosten- und honorarfreie Verwendung folgender Informationen als Kundenreferenzen: Firmenlogo, Zitate und Bild- und Tonaufnahmen, die während der gemeinsamen Zusammenarbeit (Einführungsphase und darüber hinaus) entstanden sind. Ferner gestattet der NUTZER Bau-Tasker die Nutzung genannter Kundenreferenzen zu Marketingzwecken im Rahmen von Präsentationen, Veröffentlichungen auf der Internetseite https://bau-tasker.de und in den Kanälen der von Bau-Tasker genutzten sozialen Medien sowie in Pressemitteilungen (print und online). Bau-Tasker verwertet und speichert entsprechende Daten gemäß geltender Datenschutzbestimmungen.
2.5. Marketingaktivitäten
Der NUTZER gestattet Bau-Tasker die Nutzung von Facebook-Pixel. Mit der Verwendung des Facebook-Pixels verfolgt Bau-Tasker den Zweck, die geschalteten Facebook-Ads nur solchen Facebook-Nutzern anzuzeigen, die auch ein Interesse am Internetangebot von Bau-Tasker gezeigt haben. Rechtsgrundlage für die Nutzung des Facebook-Pixels ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Der NUTZER kann gemäß Datenschutzerklärung „Verwendung von Facebook Pixel“ jederzeit der Verwendung von Facebook Pixel widersprechen. Hierzu kann der NUTZER den Abweisungen der Datenschutzerklärung folgen.
Zwingende Regelungen des Urhebergesetzes (wenn und soweit diese auf die SOFTWARE anwendbar sind) bleiben von dieser VEREINBARUNG unberührt.
Zur Nutzung der SERVICES muss der NUTZER bei der Registrierung für die SERVICES ein Nutzerkonto einrichten und unterhalten („KONTO“). Der NUTZER willigt ein, Zugangsdaten wie die Kombination von Login-Daten und Passwort streng vertraulich zu behandeln, diese Informationen nicht an Dritte weiterzugeben und seine ENDNUTZER ebenfalls entsprechend zu verpflichten. Der NUTZER ist gegenüber Bau-Tasker verantwortlich für alle Aktivitäten, die mithilfe seiner Zugangsdaten oder der Zugangsdaten eines ENDNUTZERS in seinem KONTO ausgeführt werden.
3.2. Pflichten des NUTZERS.
Der NUTZER stellt sicher, dass (i) sämtliche vom NUTZER bei der Registrierung oder als Teil des SERVICE an Bau-Tasker übermittelten Informationen zutreffend und aktuell sind und dass NUTZER diese Informationen während der LAUFZEIT auf dem aktuellen Stand hält, (ii) dass NUTZER sämtliche personenbezogenen Daten von Dritten, die NUTZER als Teil der SERVICES übermittelt oder anderweitig verarbeitet, nur im Einklang mit dem geltenden Recht übermittelt und verarbeitet, (iii) dass NUTZERS Nutzung der SOFTWARE und sonstigen SERVICES nicht etwaige Vereinbarungen mit Dritten verletzt, die der NUTZER geschlossen hat, insbesondere, ohne darauf beschränkt zu sein, Vereinbarungen mit dem Betreiber des APP STORES, bei der der NUTZER die APP heruntergeladen hat („APP DOWNLOAD PROVIDER“), und (iv) weder die SOFTWARE noch die SERVICES oder ein Teil davon in einer nicht ausdrücklich durch diese VEREINBARUNG gestatteten Weise genutzt wird.
3.3. Weitergabe der Pflichten an die ENDNUTZER.
NUTZER wird alle Pflichten, die sich aus dieser VEREINBARUNG für die Nutzung der SERVICES ergeben, an seine ENDNUTZER weitergeben und diese auf deren Einhaltung verpflichten. Der NUTZER hat im Verhältnis zu den ENDNUTZERN sicherzustellen, dass sich die ENDNUTZER an diese Pflichten halten.
3.4. Verantwortlichkeit des NUTZERS für die ENDNUTZER.
Die Handlungen der ENDNUTZER in Bezug auf die SERVICES werden dem NUTZER zugerechnet. Der NUTZER steht gegenüber Bau-Tasker dafür ein, dass alle ENDNUTZER das KONTO und die SERVICES nur gemäß den Regelungen dieser VEREINBARUNG benutzen. Der NUTZER haftet gegenüber Bau-Tasker für Verstöße seiner ENDNUTZER gegen die Vorgaben dieser VEREINBARUNG wie für einen eigenen Verstoß. Sobald NUTZER Kenntnis von einer Verletzung der Verpflichtungen nach dieser VEREINBARUNG durch einen ENDNUTZER hat, muss NUTZER unverzüglich den Zugang dieses ENDNUTZERS zu den NUTZERDATEN und zu den SERVICES aussetzen.
3.5. Berechtigungskonzept.
Der NUTZER kann den ENDNUTZERN im Rahmen der Funktionalitäten der SERVICES verschiedene Berechtigungen zur Vornahme von Handlungen zuweisen (z.B. Beschränkung der Möglichkeit, im Namen des NUTZERS Erklärungen abzugeben oder Rechnungen zu erstellen). Der NUTZER ist selbst dafür verantwortlich, den ENDNUTZERN im Rahmen der Funktionalitäten der SERVICES nur diejenigen Rechte einzuräumen, die diese im Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeit für den NUTZER ausüben sollen.
Der NUTZER handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er hat keine Vollmacht, Bau-Tasker gegenüber Dritten rechtsgeschäftlich zu vertreten oder zu verpflichten und darf auch nicht diesen Eindruck erwecken.
Der NUTZER ist verpflichtet, während der LAUFZEIT das Nutzungsentgelt für den NUTZER und alle ENDNUTZER zzgl. gesetzlicher MwSt. nach Maßgabe der Regelungen unter Ziff. 4.2 zu zahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich das Nutzungsentgelt und der Abrechnungszeitraum nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Webseite von Bau-Tasker ausgewiesenen Preisen.
4.2. Zahlungsmodalitäten.
Das Nutzungsentgelt ist vom NUTZER zu Beginn des Abrechnungszeitraums, je nach Vereinbarung monatlich oder jährlich, (bis maximal zum dritten Bankarbeitstag) im Voraus zu entrichten. Der NUTZER wird hierzu bei seiner Registrierung für die SERVICES eine von Bau-Tasker angebotene Zahlungsmethode (abhängig vom entsprechenden Angebot seitens Bau-Tasker) wählen.
5.1. Bau-Tasker wird im Rahmen dieser VEREINBARUNG verarbeitete personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzbestimmungen von Bau-Tasker behandeln, die unter https://bau-tasker.de/legal/datenschutz verfügbar sind. Soweit Bau-Tasker im Rahmen der SERVICES personenbezogene Daten im Auftrag des NUTZERS verarbeitet, gilt ergänzend die dieser VEREINBARUNG als Anlage beigefügte Auftragsverarbeitungsvereinbarung („AVV“).
5.2. Der NUTZER ist selbst für seine Einhaltung aller Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetze verantwortlich, einschließlich der Einhaltung von Auskunfts- und Informationspflichten gegenüber seinen ENDNUTZERN, Mitarbeitern, Kunden und sonstigen betroffenen Personen, sowie die Einhaltung einschlägiger Löschfristen. Der NUTZER muss sicherstellen, dass er zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten seiner ENDNUTZER, Mitarbeiter, Kunden und sonstigen betroffenen Personen im Rahmen der SERVICES berechtigt ist. Sofern zur vertragsgemäßen Nutzung der SERVICES erforderlich, wird der NUTZER alle erforderlichen Rechte (einschließlich gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen) für eine entsprechende Verarbeitung der personenbezogenen Daten seiner ENDNUTZER, Mitarbeiter, Kunden und sonstigen betroffenen Personen einholen.
5.3. Bau-Tasker ist nicht dafür verantwortlich, wenn der NUTZER oder die ENDNUTZER die SERVICES auf eine Weise nutzen, die gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt. Eine entsprechende Haftung von Bau-Tasker ist ausgeschlossen.
6.1. Änderungen der SERVICES.
Die SERVICES können im Laufe der Zeit aktualisiert und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Bau-Tasker kann die SERVICES ohne vorherige Zustimmung seitens des NUTZERS ändern, vorausgesetzt die Änderung ist unter Berücksichtigung der Interessen des NUTZERS zumutbar. Eine Änderung ist insbesondere dann für den NUTZER zumutbar, wenn sie erforderlich ist, um den SERVICE an veränderte Bedingungen in Bezug auf technische Entwicklungen, Marktanforderungen oder Änderungen geltenden Rechts anzupassen, sowie bei Ergänzung des SERVICE um neue Features, Funktionen oder Dienste. Dem NUTZER wird ein Nutzungsrecht nur für die zum maßgeblichen Zeitpunkt jeweils aktuelle Version der SERVICES gewährt. Wesentliche Änderungen an den SERVICES werden dem NUTZER mit Vorlauf von vierzehn (14) Kalendertagen in angemessener Form (z.B. durch Einblendung entsprechender Mitteilungen beim Einloggen in die SOFTWARE) mitgeteilt. Ist eine Änderung der SERVICES nicht angemessen für den NUTZER, ist der NUTZER berechtigt, die VEREINBARUNG durch Kündigung mit Wirkung zum angezeigten Datum des Wirksamwerdens der Änderung zu beenden. Ein etwaig zu viel bezahltes monatliches Nutzungsentgelt wird dem NUTZER in diesem Fall anteilig erstattet.
6.2. Änderungen an der APP.
Bau-Tasker kann dem NUTZER von Zeit zu Zeit kostenlos eine aktualisierte Version der APP zur Verfügung stellen. Solche aktualisierten Versionen der APP werden so wie die ursprünglich vom NUTZER bzw. den ENDNUTZERN heruntergeladene Version der APP über den APP STORE zur Verfügung gestellt, deren Nutzung separaten Vereinbarungen zwischen dem NUTZER oder den ENDNUTZERN einerseits und dem APP DOWNLOAD PROVIDER andererseits unterliegt, und deren Verfügbarkeit und Funktionalitäten nicht in der Verantwortung von Bau-Tasker liegen. Wenn der APP DOWNLOAD PROVIDER eine solche Funktionalität anbietet und das Gerät des NUTZERS oder ENDNUTZERS entsprechend konfiguriert ist, werden aktualisierte Versionen der APP möglicherweise automatisch installiert; ansonsten ist eine manuelle Installation durch den NUTZER und die ENDNUTZER gemäß den Instruktionen des APP DOWNLOAD PROVIDERS notwendig. Unabhängig davon erbringt Bau-Tasker die SERVICES für Nutzer der aktuellsten Version der APP und kann eine Unterstützung älterer Versionen nicht sicherstellen.
Bau-Tasker beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten sämtliche Fehler an der SOFTWARE wie nachfolgend geregelt. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die SOFTWARE die in der LEISTUNGSBESCHREIBUNG angegebenen Funktionen nicht erfüllt, so dass ihre Nutzung unmöglich oder eingeschränkt ist. Die Beseitigung von Fehlern durch Bau-Tasker erfolgt wie folgt:
a) Die Behebung schwerer Fehler (d.h. die Nutzung der SERVICES oder wesentlicher Teile davon ist nicht mehr möglich bzw. erheblich eingeschränkt) erfolgt unverzüglich ab Kenntnis der Bau-Tasker oder Information durch den NUTZER.
b) In allen übrigen Fällen erfolgt die Fehlerbehebung in angemessener Zeit über Updates im Rahmen der normalen Releaseplanung.
Zur Klarstellung halten die PARTEIEN fest, dass der APP DOWNLOAD PROVIDER nicht Partei dieser VEREINBARUNG ist und keinen Pflichten aus dieser VEREINBARUNG unterliegt. Insbesondere hat der APP DOWNLOAD PROVIDER keinerlei Verpflichtung, Wartung oder Support für die SOFTWARE oder den SERVICE zu leisten, noch unterliegt er irgendwelchen Gewährleistungs- oder Produkthaftungsverpflichtungen diesbezüglich. Der APP DOWNLOAD PROVIDER ist außerdem nicht für Ansprüche Dritter verantwortlich, die dadurch entstehen, dass die APP oder der SERVICE oder deren Besitz und Nutzung durch den NUTZER oder die ENDNUTZER die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.
9.1. Diese VEREINBARUNG wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Zeitraum, für den diese VEREINBARUNG in Kraft ist, ist die „LAUFZEIT“. Sofern nicht anders vereinbart, kann die VEREINBARUNG von jeder PARTEI unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von (dreißig) 30 Tagen zum Ende der LAUFZEIT ordentlich gekündigt werden. Sofern in der VEREINBARUNG eine MINDESTLAUFZEIT vereinbart wurde, ist eine Kündigung erst nach Ablauf der MINDESTLAUFZEIT möglich. Sofern die Vereinbarung nicht gekündigt wurde, verlängert sich die LAUFZEIT jeweils automatisch um vereinbarte MINDESTLAUFZEIT. Falls keine Mindestlaufzeit und keine abweichende Regelung vereinbart wurde, verlängert sich die LAUFZEIT automatisch um ein Jahr.
9.2. Der NUTZER kann ferner das Nutzungsrecht für einzelne ENDNUTZER unter Einhaltung einer Frist von (dreißig) 30 Tagen zum Ende der LAUFZEIT bzw. MINDESTLAUFZEIT ordentlich kündigen. Mit Wirksamwerden der Beendigung erlischt das Nutzungsrecht des jeweiligen ENDNUTZERS an den SERVICES. Das vom NUTZER insgesamt zu zahlende Nutzungsentgelt verringert sich ab Wirksamwerden der Beendigung des Nutzungsrechts des ENDNUTZERS um das Nutzungsentgelt für den/die abgekündigten ENDNUTZER. Der NUTZER ist trotz Kündigung des Nutzungsrechts für einen ENDNUTZER solange zur Zahlung des entsprechenden Nutzungsentgelts verpflichtet, bis der abgekündigte ENDNUTZER die Nutzung der SERVICES tatsächlich eingestellt hat.
9.3. Das Recht jeder PARTEI, diese VEREINBARUNG bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Zur fristlosen Kündigung ist Bau-Tasker insbesondere berechtigt, wenn der NUTZER fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SERVICES verletzt und die Verletzung trotz Aufforderung durch Bau-Tasker nicht in angemessener Zeit beseitigt.
9.4. Die Kündigung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Im Falle einer Kündigung der VEREINBARUNG hat der NUTZER die Nutzung der SOFTWARE aufzugeben, sämtliche installierte Kopien der SOFTWARE von seinen Geräten zu entfernen und sicherzustellen, dass seine ENDNUTZER dasselbe tun.
10.1. Bau-Tasker haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Bau-Tasker, seinen Mitarbeitern, leitenden Angestellten, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Bau-Tasker der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der bei Vertragsschluss nach der Art des mit dieser VEREINBARUNG geregelten Geschäftes vorhersehbar und typisch ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage der VEREINBARUNG bilden, entscheidend für die Erreichung des Vertragszwecks sind und auf deren Erfüllung der NUTZER vertrauen darf.
10.3. Die Haftung für Schäden, die durch einen Mangel der SERVICES verursacht werden, der bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses der VEREINBARUNG bestand, ist ausgeschlossen, vorausgesetzt die Schäden wurden nicht fahrlässig oder vorsätzlich von Bau-Tasker verursacht.
10.4. Für den Verlust von Daten haftet Bau-Tasker ferner insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der NUTZER unterlassen hat, angemessene Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können (§ 254 BGB).
10.5. Zwingende gesetzliche Regelungen, insbesondere die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, bleiben unberührt.
10.6. Eine über die Ziffern 10.1 bis 10.5 hinausgehende Haftung von Bau-Tasker für Schäden des NUTZERS (unabhängig von der Rechtsnatur des Anspruchs, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig) ist ausgeschlossen.
10.7. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, leitenden Angestellten, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Bau-Tasker.
12.1. Beide PARTEIEN verpflichten sich, die von der jeweils anderen PARTEI im Rahmen der Vorbereitung oder Durchführung dieser VEREINBARUNG erhaltenen VERTRAULICHEN INFORMATIONEN auch über die Beendigung dieser VEREINBARUNG hinaus vertraulich zu behandeln. Das bedeutet insbesondere, dass die zur Verschwiegenheit verpflichtete PARTEI (der „VERSCHWIEGENHEITSPFLICHTIGE“) diese Informationen weder selbst noch durch Mitarbeiter an Dritte bekanntzugeben oder sonst für andere als die vertraglich zwischen den PARTEIEN vereinbarten Zwecke zu nutzen hat. Als „VERTRAULICHE INFORMATIONEN“ im Sinne dieser VEREINBARUNG gelten alle Informationen, die als vertrauliche Informationen deutlich gekennzeichnet, als solche beschrieben oder in anderer Weise als solche erkennbar gemacht sind, oder die aufgrund ihres Inhalts als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse.
12.2. Diese Verpflichtung zum Schutze VERTRAULICHER INFORMATIONEN beinhaltet nicht solche Informationen, die
1) nachweislich vor ihrer Bekanntgabe bereits dem VERSCHWIEGENHEITSPFLICHTIGEN zugänglich waren bzw. ohne sein Verschulden während der Geltungsdauer dieser VEREINBARUNG öffentlich bekannt wurden oder werden;
2) sich der VERSCHWIEGENHEITSPFLICHTIGE selbst erschlossen oder die er unabhängig entwickelt hat, vorausgesetzt, dass dies durch schriftliche Aufzeichnungen oder auf sonstige Weise belegt wird und keine in dieser VEREINBARUNG festgelegten Pflichten unterlaufen werden;
3) der VERSCHWIEGENHEITSPFLICHTIGE von einem Dritten erhalten hat, der berechtigt ist, diese Informationen uneingeschränkt offen zu legen; oder
4) durch schriftliche Erklärung der die VERTRAULICHEN INFORMATIONEN offenlegenden PARTEI gegenüber dem VERSCHWIEGENHEITSPFLICHTIGEN ausdrücklich freigegeben wurden.
12.3. Jede PARTEI ist zur Weitergabe von VERTRAULICHEN INFORMATIONEN
berechtigt, soweit sie aufgrund einer Rechtsvorschrift oder behördlicher Anordnung dazu verpflichtet ist, die andere PARTEI über die beabsichtigte Weitergabe schriftlich informiert hat (sofern dies zulässig ist) und die nach Gesetz vorgesehenen und angemessenen Vorkehrungen getroffen hat, um den Umfang der Weitergabe so gering wie möglich zu halten.
12.4. Jede PARTEI wird ihren Angestellten oder Beratern VERTRAULICHE
INFORMATIONEN nur soweit zugänglich machen, als dies nach dem Vertragszweck dieser VEREINBARUNG erforderlich ist, und soweit der Empfänger ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet ist.
13.1. Gesamte Vereinbarung.
Bei der VEREINBARUNG handelt es sich um die gesamte Vereinbarung zwischen den PARTEIEN in Bezug auf ihren Gegenstand und sie tritt an die Stelle von sämtlichen früheren schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen diesbezüglich. Es bestehen keine weiteren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Absprachen oder Zusagen bezogen auf den Gegenstand der VEREINBARUNG. Die Anlage (AVV) ist Bestandteil dieser VEREINBARUNG.
13.2. Keine abweichenden Geschäftsbedingungen des NUTZERS.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des NUTZERS werden nicht Vertragsbestandteil. Das gilt auch dann, wenn Bau-Tasker in Kenntnis entgegenstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des NUTZERS für diesen die SERVICES vorbehaltlos erbringt.
13.3. Salvatorische Klausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser VEREINBARUNG unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit bzw. Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die PARTEIEN werden eine unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung oder Regelungslücke durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
13.4. Änderungen der VEREINBARUNG
13.4.1. Bau-Tasker behält sich das Recht vor, die VEREINBARUNG jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Jegliche Änderung oder Ergänzung wird dem NUTZER schriftlich mindestens zwei (2) Wochen vor Wirksamwerden per E-Mail und/oder Anzeige im KONTO bzw. der SOFTWARE mitgeteilt und gibt den Tag des Inkrafttretens einer solchen Änderung oder Ergänzung an. Der NUTZER ist verpflichtet, sich laufend über etwaige Mitteilungen im Rahmen der SERVICES informiert zu halten.
13.4.2. Der NUTZER ist berechtigt, jedweder Änderung oder Ergänzung der VEREINBARUNG innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erhalt der Mitteilung über eine derartige Änderung oder Ergänzung zu widersprechen. Erfolgt der Widerspruch rechtzeitig, ist jede PARTEI berechtigt, die VEREINBARUNG aus wichtigem Grund zu kündigen; diese Kündigung tritt am Tag des Inkrafttretens der Änderung oder Ergänzung, die Anlass zum Widerspruch gab, in Kraft. Widerspricht der NUTZER nicht innerhalb der Widerspruchsfrist, so gilt die Änderung oder Ergänzung als vom NUTZER angenommen und wird Bestandteil der VEREINBARUNG.
13.4.3. In seiner Mitteilung wird Bau-Tasker den NUTZER über das vorstehend aufgeführte Recht innerhalb von zwei (2) Wochen zu widersprechen, das Recht beider PARTEIEN, die VEREINBARUNG im Fall eines solchen Widerspruchs zu kündigen, und die rechtlichen Folgen bei nicht erfolgtem Widerspruch informieren.
13.4.4. Alternativ kann dem NUTZER eine geänderte VEREINBARUNG im Zuge seiner nächsten Anmeldung über die SOFTWARE zur Annahme oder Ablehnung angeboten werden. Lehnt der NUTZER die Änderung ab, hat Bau-Tasker das Recht, die VEREINBARUNG durch Kündigung gemäß Ziffer 9.1 zu beenden.
13.5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand.
Auf diese VEREINBARUNG und ihre Auslegung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser VEREINBARUNG ist, soweit rechtlich zulässig, Frankfurt am Main, wobei es Bau-Tasker jedoch wahlweise auch gestattet ist, Klage am Sitz des NUTZERS einzureichen.
13.6. Regelungen zum elektronischen Geschäftsverkehr.
Sofern diese VEREINBARUNG mittels Telemedien abgeschlossen wird, werden § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 und S. 2 BGB hiermit abbedungen.
Keine PARTEI kann die VEREINBARUNG oder Rechte oder Pflichten daraus ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen PARTEI an einen Dritten abtreten. Ungeachtet des Vorstehenden (a) kann jede PARTEI ohne Zustimmung der anderen PARTEI Geldforderungen unter den Voraussetzungen von § 354a HGB an Dritte abtreten; und (b) kann Bau-Tasker die gesamte VEREINBARUNG im Rahmen einer Verschmelzung oder eines Verkaufs aller oder im Wesentlichen aller seiner Vermögenswerte, oder eines Verkaufs oder anderweitigen Übertragung (z.B. im Rahmen einer Umstrukturierung) des im Wesentlichen gesamten Geschäfts bezogen auf den SERVICE an einen Dritten abtreten. Im Falle von Buchstabe (b) kann der NUTZER innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Übertragung die VEREINBARUNG zum nächsten Monatsende kündigen.
Die Aufrechnung des NUTZERS gegenüber Bau-Tasker ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung des NUTZERS zulässig; entsprechendes gilt für die Ausübung etwaiger Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechte des NUTZERS gegenüber Bau-Tasker. Die Ausübung eines etwaigen Zurückbehaltungsrechts des NUTZERS setzt zusätzlich voraus, dass sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) konkretisiert die Verpflichtungen der PARTEIEN zum Schutz personenbezogener Daten, die sich aus der in Folge der VEREINBARUNG notwendigen Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ergeben. Sie findet ausschließlich Anwendung auf Leistungen, die durch Bau-Tasker in Bezug auf die VEREINBARUNG bereitgestellt werden.
1. Umfang, Dauer und Spezifizierung der Auftragsverarbeitung
1.1 Die Auftragsverarbeitung wird wie folgt spezifiziert:
1.Die AVV umfasst die Verarbeitung von:
Basisdaten (wie z. B. Namen, Kontaktdaten, etc.),
Vertragsdaten (z.B. Auftragsumfang),
Termindaten (z.B. Datum, Ort, Uhrzeit),
Gesprächsdaten (innerhalb der Chat-Funktion der SERVICES) und
Abrechnungsdaten,
Termindaten (z.B. Datum, Ort, Uhrzeit),
Gesprächsdaten (innerhalb der Chat-Funktion der SERVICES) und
Abrechnungsdaten,
sofern diese innerhalb der Funktionalitäten der SOFTWARE bzw. SERVICES durch Bau-Tasker als Leistung für den NUTZER verarbeitet werden.
2. Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
Erbringung der SERVICES wie in der VEREINBARUNG beschriebenen, insbesondere Verarbeitung hochgeladener bzw. in der SOFTWARE erstellten Dokumente (z.B. für Angebotserstellung, Auftragsdokumentation, Abrechnungsunterstützung), sowie die auftragsbezogene Chat-Funktion zwischen den verschiedenen Mitarbeitern desselben Handwerksbetriebs.
3. Kreis der Betroffenen, auf die sich die Verarbeitung der personenbezogenen Daten bezieht:
Der NUTZER und dessen Mitarbeiter (einschließlich ENDNUTZER), sowie die Endkunden des NUTZERS.
1.2 Die Laufzeit dieser AVV richtet sich nach der Laufzeit der VEREINBARUNG, sofern sich aus den Bestimmungen dieser AVV nicht ausdrücklich darüber hinausgehende Verpflichtungen ergeben.
2. Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit
2.1 Bau-Tasker verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des NUTZERS. Dies umfasst die Tätigkeiten, die in der VEREINBARUNG und in deren Leistungsumfang aufgeführt und konkretisiert sind. Jede PARTEI wird sämtliche für sie geltenden zwingenden Gesetze, Rechtsvorschriften und Regelungen bei der Erfüllung dieser VEREINBARUNG befolgen. Der NUTZER ist die verantwortliche Stelle.
2.2 Die in Bezug auf die Verarbeitung gegebenen Weisungen des NUTZERS an Bau-Tasker werden anfänglich in der VEREINBARUNG festgelegt. Der NUTZER ist berechtigt, einzelne Weisungen zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen. Weisungen, die über den in der VEREINBARUNG festgelegten Leistungsumfang hinausgehen, werden von den PARTEIEN als Antrag auf Leistungsänderung behandelt.
3. Pflichten und Verantwortlichkeiten von Bau-Tasker
3.1 Bau-Tasker darf Daten von Betroffenen nur im Rahmen des Leistungsumfangs und der Weisungen des NUTZERS erheben, verarbeiten und nutzen, sofern er nicht durch das Recht der Union oder des Mitgliedstaates, dem Bau-Tasker unterliegt, hierzu verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt Bau-Tasker dem NUTZER diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. a DS-GVO).
3.2 Bau-Tasker wird in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den Anforderungen der DS-GVO und den besonderen Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten gerecht wird. Er wird technische und organisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des NUTZERS durchführen und aufrechterhalten.
3.3 Bau-Tasker stellt dem NUTZER auf dessen Aufforderung eine Übersicht über die zugriffsberechtigten Personen zur Verfügung, sofern dieser sie sich nicht selbst beschaffen kann.
3.4 Bau-Tasker gewährleistet, dass sich die mit der Verarbeitung der Daten des NUTZERS befassten Mitarbeiter zur Einhaltung der Datenschutzgrundsätze verpflichtet haben und hinsichtlich der jeweiligen Vorschriften ordnungsgemäß unterwiesen wurden. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der zuvor genannten Tätigkeiten fort.
3.5 Bau-Tasker unterrichtet den NUTZER unverzüglich bei schwerwiegenden Verstößen von Bau-Tasker oder der bei ihm beschäftigten Personen gegen Vorschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten des NUTZERS. Er führt die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen für die Betroffenen durch und spricht sich hierzu unverzüglich mit dem NUTZER ab. Bau-Tasker unterstützt den NUTZER bei der Erfüllung seiner Informationspflichten gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie der unter Art. 32 bis 36 DS-GVO genannten Pflichten.
3.6 Bau-Tasker nennt dem NUTZER den Ansprechpartner für sämtliche im Rahmen der VEREINBARUNG anfallende Datenschutzfragen.
3.7 Bau-Tasker verwendet die überlassenen Daten für keine anderen Zwecke als die Erfüllung der Pflichten von Bau-Tasker nach der VEREINBARUNG.
3.8 Bau-Tasker berichtigt, löscht oder sperrt die vereinbarungsgegenständlichen Daten, wenn der NUTZER dies anweist. Sofern nicht anderweitig in der VEREINBARUNG vereinbart, wird Bau-Tasker auf individuelle Aufforderung des NUTZERS die Datenträger und sonstige damit im Zusammenhang stehende Materialien derart vernichten, dass die darauf/darin enthaltenen Daten nicht wiederhergestellt werden können. Auf Anweisung des NUTZERS wird Bau-Tasker diese Datenträger und sonstige damit im Zusammenhang stehende Daten archivieren und/oder an den NUTZER herausgeben.
3.9 Daten, Datenträger sowie sämtliche sonstige damit im Zusammenhang stehende Materialien sind nach Kündigung oder Beendigung der VEREINBARUNG auf Verlangen des NUTZERS von Bau-Tasker entweder herauszugeben oder zu löschen, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.
4.1 Der NUTZER hat Bau-Tasker unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er in den Auftragsergebnissen von Bau-Tasker Fehler feststellt oder Unregelmäßigkeiten bzgl. der Durchführung datenschutzrechtlicher Vorschriften.
4.2 Bau-Tasker und NUTZER sind jeweils verpflichtet, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, die in ihre Zuständigkeit fallen, im Sinne des Art. 30 DS-GVO zu führen.
5.1 Ist der NUTZER auf Grund geltender Datenschutzgesetze gegenüber einem Betroffenen verpflichtet, Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten dieser Person zu erteilen, wird Bau-Tasker den NUTZER nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei unterstützen, diese Informationen bereitzustellen. Dies setzt voraus, dass der NUTZER Bau-Tasker hierzu schriftlich oder in Textform aufgefordert hat und der NUTZER Bau-Tasker die durch diese Unterstützung entstandenen angemessenen Kosten und Auslagen erstattet. Bau-Tasker wird keine Auskunftsverlangen beantworten und den Betroffenen insoweit an den NUTZER verweisen.
5.2 Wendet sich ein Betroffener mit Forderungen zur Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Daten an Bau-Tasker, wird Bau-Tasker den Betroffenen an den NUTZER verweisen.
6.1 Der NUTZER ist berechtigt, vor der Aufnahme der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig, maximal einmal in zwölf Monaten, die technischen und organisatorischen Maßnahmen von Bau-Tasker zu prüfen. Hierfür kann der NUTZER entweder
1) die hierzu erforderlichen Auskünfte von Bau-Tasker einholen, oder
2) sich von Bau-Tasker ein Testat oder eine Bescheinigung vorlegen lassen, das/die Auskunft über das Ergebnis einer entsprechenden von Bau-Tasker oder einem von Bau-Tasker eingesetzten unabhängigen Sachbearbeiter durchgeführten Untersuchung der technischen und organisatorischen Maßnahmen von Bau-Tasker gibt.
6.2 Bau-Tasker verpflichtet sich, dem NUTZER alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DS-GVO und dieser AVV niedergelegten Pflichten zur Verfügung zu stellen und Prüfungen, die vom NUTZER oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, zu ermöglichen und dazu beizutragen.
6.3 Bau-Tasker wird den NUTZER unverzüglich informieren, falls er der Auffassung ist, dass eine Weisung des NUTZERS gegen anwendbares Datenschutzrecht verstößt.
7.1 Der NUTZER genehmigt eine Weitergabe von personenbezogenen Daten durch Bau-Tasker an Subunternehmer zur Bereitstellung der Dienstleistungen gegenüber dem NUTZER. Bau-Tasker führt eine Liste der jeweils aktuell von Bau-Tasker beauftragten Subunternehmer, die dem NUTZER auf dessen Anfrage vor Vertragsschluss und während der Vertragslaufzeit von Bau-Tasker zur Verfügung gestellt wird. Bau-Tasker weist den NUTZER in Textform auf jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung von Subunternehmern hin. Der NUTZER hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Einen etwaigen Widerspruch muss der NUTZER unverzüglich in Textform erklären, spätestens vor Ablauf von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt des Hinweises auf die Änderung. Widerspricht der NUTZER nicht oder nicht rechtzeitig, gilt die Änderung als genehmigt. Widerspricht der NUTZER, werden der NUTZER und Bau-Tasker nach Treu und Glauben verhandeln, um angemessene Maßnahmen zu treffen, die den begründeten Bedenken des NUTZERS gegen die beabsichtigte Änderung Rechnung tragen.
7.2 Bau-Tasker wird Subunternehmer nach deren Eignung sorgfältig auswählen. Vergibt Bau-Tasker Leistungen an Subunternehmer, so obliegt es Bau-Tasker, seine Pflichten aus dieser AVV auf die Subunternehmer zu übertragen. Sätze 1 und 2 gelten insbesondere für die zwischen den PARTEIEN vereinbarten Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit. Durch schriftliche Aufforderung ist der NUTZER berechtigt, von Bau-Tasker umfassend Auskunft über die datensicherheits- und datenschutzrelevanten Verpflichtungen der Subunternehmer zu erhalten, erforderlichenfalls auch durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen.
7.3 Ein genehmigungspflichtiges Subunternehmerverhältnis liegt nicht vor, wenn der NUTZER Dritte mit der Erbringung von Nebenleistungen beauftragt; zu diesen Nebenleistungen zählen insbesondere die Bereitstellung von externen Auftragnehmern, Post- Versand- und Empfangsdienstleistungen und Wartung. Bau-Tasker wird mit diesen Dritten im erforderlichen Umfang Vereinbarungen schließen, um einen angemessenen Datenschutz zu gewährleisten.
8. Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl
8.1 Sollten die Daten des NUTZERS bei Bau-Tasker der Durchsuchung und Beschlagnahme, einem Pfändungsbeschluss, einer Konfiszierung im Rahmen von Insolvenz- oder Konkursverfahren oder vergleichbaren Ereignissen oder Maßnahmen Dritter unterliegen, so hat Bau-Tasker den NUTZER unverzüglich darüber zu informieren. Bau-Tasker wird alle in diesem Zusammenhang relevanten Parteien unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit, Verantwortlichkeit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim NUTZER als verantwortlicher Stelle liegen.
8.2 Änderungen dieser AVV und/oder ihrer Bestandteile – einschließlich etwaiger Zusicherungen und Gewährleistungen von Bau-Tasker – sind nur rechtskräftig und verpflichtend, wenn sie in Schriftform erfolgen und dann nur, wenn in dieser Änderung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich um eine Änderung der Bestimmungen dieser AVV handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf oder die Änderung dieses Schriftformerfordernis.
8.3 Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieser AVV den Regelungen der VEREINBARUNG vor. Sollten einzelne Regelungen dieser AVV unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Auftragsverarbeitungsvereinbarung im Übrigen nicht.
8.4 Diese AVV unterliegt deutschem Recht.